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Kaskoschaden vs. Haftpflichtschaden

Welche Versicherung zahlt welchen Schaden? Was ist ein Parkschaden? Und wann brauche ich eine polizeiliche Meldung?

Diese Fragen beantworten wir kurz & knackig hier:

Beschädigt jemand Ihr parkendes Fahrzeug, und Sie wissen nicht, wer diesen Schaden verursacht hat, handelt es sich um einen sogenannten „Parkschaden“. Hier ist – ebenso wie bei Vandalismus- und Wildschäden – eine polizeiliche Meldung erforderlich. Sofern Sie über eine Kaskoversicherung verfügen, und diese Schadenarten darin gedeckt sind, wird Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen.

Beschädigt jemand Ihr Fahrzeug und Sie haben die Daten des/der Gegner*in, so muss die Haftpflichtversicherung des/der Gegner*in für die Reparatur Ihres Fahrzeuges aufkommen.

Beschädigen Sie selbst Ihr Fahrzeug und verfügen über eine Kaskoversicherung, wird diese – je nach Deckungsumfang Ihres Vertrages – den Schaden ganz oder teilweise übernehmen. Hinweis: Auch wenn der Schaden entstanden ist, während sie ein- oder ausgeparkt haben, handelt es sich NICHT um einen Parkschaden!

Haftpflichtversicherungen übernehmen immer nur Schäden am jeweils gegnerischen Fahrzeug, nie jene am eigenen Fahrzeug, sowie etwaige andere entstandene Schäden, wie z. B. Schäden an Zäunen, Leitplanken,…

Kasko-Schaden
(sofern Sie über eine Kaskoversicherung verfügen)
Haftpflichtschaden
(Haftpflichtversicherung ist gesetzl. geregelt)
– Es gibt keine/n Gegner*in bzw. der/die Gegner*in
ist Ihnen unbekannt.1 (z. B. Parkschaden)
– Vandalismus1 (z. B. jmd. zerkratzt mutwillig Ihr Fahrzeug)
– Wildschaden1 (z. B. ein Reh läuft in Ihr Auto)
– Sie haben Ihr Fahrzeug selbst beschädigt.

> Die Deckung erfolgt je nach vertraglich geregeltem Deckungsumfang.
> Nur Kosten, die am Fahrzeug des/der Versicherung-
nehmer*in entstanden sind, werden übernommen
.

– Jemand anderer hat mein Fahrzeug beschädigt,
und dessen Name ist Ihnen bekannt (d. h. es gibt
eine/n Gegner*in)

> Die Deckung gesetzlich geregelt.
> Nur Schäden am gegnerischen Fahrzeug
bzw. andere Sachschäden
werden übernommen.



1) eine polizeiliche Meldung ist erforderlich