Was ist eigentlich eine „Schnupperlehre“?
„Schnupperlehre“ bzw. Berufsorientierung ist das kurzfristige und entgeltfreie Beobachten und Verrichten einzelner Tätigkeiten in einem Betrieb durch Jugendliche.“ (Quelle: WKO)
>> Achtung: Derzeit können aus Sicherheitsgründen wegen der aktuellen COVID-19 Situation KEINE „Berufspraktischen Tage“ oder andere Praktika bei uns absolviert werden! Wir bitten um Verständnis! Alles Gute & bleibt gesund! <<
Bei uns können die berufspraktischen Tage nach Terminabsprache für folgende Lehrberufe absolviert werden:
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Kfz-TechnikerInnen
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KarosseriebautechnikerInnen
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LackiertechnikerInnen
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Einzelhandelskauffrau/-kaufmann mit Schwerpunkt Kfz und Ersatzteile
Wissenswertes zur „Schnupperlehre“:
- Die SchülerInnen sind im Rahmen der Schülerunfallversicherung versichert.
- Die SchülerInnen haben keinen Anspruch auf Entgelt, unterliegen aber auch keiner Arbeitspflicht und keiner bindenden Arbeitszeit.
- Bei Personen, die nicht mehr zum Schulbesuch gemeldet sind, ist das „Schnuppern“ nicht möglich!
- Bei SchülerInnen haben wir nach § 44SchUG die Aufsichtspflicht von der Schule an uns übertragen bekommen, dh. der Schnupperlehrling muss daher unseren Anordnungen aus sicherheitstechnischen Gründen unbedingt folgeleisten. Das Betriebsgelände darf nur zu der mit dem/der LehrerIn und dem/der Erziehungsberechtigen vereinbarten Zeit nach Abmeldung beim zuständigen Meister verlassen werden.
Kontakt:
Mag. (FH) Doris Keglovits, MBA
Tel.: 01/707 22 01-33
d.keglovits@keglovits.at